Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 4 K 2391/11 Erb |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der Beteiligung des Zuwendenden und Bedachten an einer freigebigen Zuwendung anhand der Zivilrechtslage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schenkungsteuer: Bestimmung des Zuwendenden und des Bedachten - Zivilrechtliche Betrachtungsweise - Bedeutung eines Treuhandverhältnisses - Zuwendung unter Einbeziehung eines Dritten - Rechtlich selbständige Stiftung - Erforderlichkeit einer Anweisung des Zuwendenden
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Schenkungsteuer: Bestimmung des Zuwendenden und des Bedachten - Zivilrechtliche Betrachtungsweise - Bedeutung eines Treuhandverhältnisses - Zuwendung unter Einbeziehung eines Dritten - Rechtlich selbständige Stiftung - Erforderlichkeit einer Anweisung des Zuwendenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 07.11.2007 - II R 28/06
Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung
Auszug aus FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 4 K 2391/11
Eine Vermögensverschiebung zwischen dem Zuwendenden und dem Bedachten kann zwar auch unter Einbeziehung eines Dritten bewirkt werden, und zwar dadurch, dass ein Schuldner des Zuwendenden auf dessen Aufforderung hin eine diesem zustehende Forderung durch unmittelbare Leistung an den Bedachten erfüllt (vgl. BFH, Urteil vom 7. November 2007 II R 28/06, BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258).Ob es sich bei dieser Vermögensverschiebung um eine freigebige Zuwendung des Zuwendenden an den Bedachten handelt, richtet sich nach dem zwischen ihnen bestehenden Innenverhältnis (BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258).
- BFH, 28.06.2007 - II R 21/05
Vermögensübertragung auf Auslandsstiftung bei fehlender freier Verfügungsmacht …
Auszug aus FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 4 K 2391/11
Das Urteil des BFH vom 28. Juni 2007 II R 21/05 (BFHE 217, 254, BStBl II 2007, 669) ist in diesem Zusammenhang unergiebig. - BFH, 09.12.2009 - II R 22/08
Schenkungsteuerpflicht bei Zustiftung an eine (Familien-) Stiftung
Auszug aus FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 4 K 2391/11
Für die Beantwortung der Frage, wer als Zuwendender und Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt ist, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage und nicht darauf an, wem nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise Vermögen oder Einkommen zuzurechnen ist (BFH, Urteil vom 9. Dezember 2009 II R 22/08, BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363). - BFH, 25.01.2001 - II R 39/98
Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs
Auszug aus FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 4 K 2391/11
Das Vorliegen eines Treuhandverhältnisses kann schenkungsteuerrechtlich nur insoweit von Bedeutung sein, als es an der erforderlichen Bereicherung des Empfängers einer Leistung fehlt, wenn dieser auf Grund eines Treuhandverhältnisses zivilrechtlich zur Rückgewähr des Empfangenen verpflichtet ist (vgl. BFH, Urteil vom 25. Januar 2001 II R 39/98, BFH/NV 2001, 908). - BFH, 20.01.2005 - II R 20/03
Erwerbstatbestand, Erwerbsgegenstand und Erwerbszeitpunkt beim Erwerb aufgrund …
Auszug aus FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 4 K 2391/11
Der der Besteuerung zugrunde gelegte Sachverhalt trifft daher nicht zu, so dass der angefochtene Steuerbescheid aufzuheben ist (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 20. Januar 2005 II R 20/03, BFHE 208, 432, BStBl II 2005, 408).
- FG Hamburg, 12.06.2018 - 3 K 77/17
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Keine Schenkungsteuer bei gemeinsamer …
Ob eine Bereicherung des Empfängers vorliegt und welche Personen als Zuwendender und als Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt sind, bestimmt sich ausschließlich nach der Zivilrechtslage (vgl. BFH-Urteile vom 18.07.2013 II R 37/11, BFHE 242, 158, BStBl II 2013, 934; vom 27.10.2010 II R 37/09, BFHE 231, 223, BStBl II 2011, 134; vom 09.12.2009 II R 22/08, BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363; FG Düsseldorf Urteil vom 14.12.2011 4 K 2391/11 Erb, Juris).